Ab 1. März droht Geschäftsverbot für Online-Händler

Sie sind auch Verkäufer oder Marktplatzbetreiber im World Wide Web?

Dann ist Folgendes für Sie wichtig, damit Sie weiter Geschäfte tätigen können:

Mit Wirkung ab 01.01.2019 gelten neue Vorschriften im Umsatzsteuergesetz für den Online-Handel. Marktplatzbetreiber werden künftig stärker in die Pflicht genommen, um konsequent gegen den Umsatzsteuerbetrug vorzugehen.

Zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet regelt der Gesetzgeber die Haftung von Marktplatzbetreibern für die nicht gezahlte Umsatzsteuer der Verkäufer neu.

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