Was Sie schon immer über Ihre Steuererklärung wissen wollten

Die 7 häufigsten Irrtümer der Einkommensteuer Teil 6 von 7

Irrtum Nr. 6: Ich kann meine Krankheitskosten immer in voller Höhe von der Steuer absetzen

Richtig ist auch hier: Jein. Ja, Sie können Ihre Krankheitskosten grundsätzlich als „außergewöhnliche Belastung“ absetzen. Nein, das geht nicht immer in der gesamten Höhe. Der Gesetzgeber mutet Ihnen hier einen Eigenanteil zu. Je nach der Höhe Ihres Einkommens können Sie nur die Kosten absetzen, die diesen Anteil übersteigen. Der Anteil berechnet sich mit 1 % bis 7 % Ihres Einkommens – der Prozentsatz steigt mit der Höhe Ihres Einkommens also an. Wichtig: Sammeln Sie alle Ihre Krankheitskosten im Jahr – wir prüfen dann die Absetzungshöhe.

Irrtum Nr. 7 erfahren Sie am 30. Oktober 2018

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