Die 7 häufigsten Irrtümer der Einkommensteuer – Teil 5 von 7
Irrtum Nr. 5: Transferleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Gründungzuschuss sind immer steuerfrei
Richtig ist: Jein. Tatsächlich werden diese Zuschüsse nicht direkt in die Steuerberechnung einbezogen. Allerdings kommt der sogenannte „Progressionsvorbehalt“ zum Tragen. Und, ja, er ist genauso kompliziert zu berechnen, wie sich das Wort schon anhört.
In einer Nebenrechnung wird Ihr fiktives Einkommen inklusive der Zuschüsse berechnet. Für dieses Einkommen ergibt sich aus dem ESt-Tarif ein entsprechender Steuersatz. Dieser wird dann auf Ihr Einkommen ohne die Transferleistungen erhoben. Ihre Steuer erhöht sich also doch.
Irrtum Nr. 6 erfahren Sie am 26. Oktober 2018