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		<title>Vererbbarkeit von Verlusten bei Ehegatten</title>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 13:42:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klaus Deist</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Nachfolge]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegatten]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Verluste]]></category>
		<category><![CDATA[Verlustrücktrag]]></category>
		<category><![CDATA[Verlustverrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Verlustvortrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Große Senat des Bundesfinanzhofes hat mit Beschluss vom 17.12.2007 entschieden, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nicht bei seiner eigenen Einkommensteuerveranlagung geltend machen kann. Hinsichtlich Ehegatten regelt eine Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 18. November 2011 (AZ.: S 2225.2.1-76/7St 32), dass wenn ein Ehegatte verstirbt, können seine im Todeszeitpunkt noch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Große Senat des Bundesfinanzhofes hat mit Beschluss vom 17.12.2007 entschieden, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug <strong>nicht</strong> bei seiner eigenen Einkommensteuerveranlagung geltend machen kann.</p>
<p>Hinsichtlich Ehegatten regelt eine Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 18. November 2011 (AZ.: S 2225.2.1-76/7St 32), dass wenn ein Ehegatte verstirbt,<span id="more-1494"></span> können seine im Todeszeitpunkt noch nicht ausgeglichenen Verluste bei der Einkommensteuerveranlagung für das Todesjahr im Rahmen der Zusammenveranlagung mit positiven Einkünften des überlebenden Ehegatten ausgeglichen werden.</p>
<p>Beim Verlustrücktrag sind vier Fälle zu unterscheiden:</p>
<p> 1. Werden die Ehegatten im Todesjahr zusammen veranlagt und erfolgte für das Vorjahr auch eine Zusammenveranlagung, ist ein Rücktrag des nicht ausgeglichenen Verlustes des Erblassers in das Vorjahr möglich.</p>
<p>2. Werden die Ehegatten für das Todesjahr zusammen veranlagt und erfolgte für das Vorjahr eine getrennte Veranlagung, ist ein Verlustrücktrag nur bei der Veranlagung des Erblassers zu berücksichtigen.</p>
<p> 3. Werden die Ehegatten für das Todesjahr getrennt veranlagt und erfolgte für das Vorjahr eine Zusammenveranlagung ist ein Rücktrag des nicht ausgeglichenen Verlustes des Erblassers möglich.</p>
<p>4. Werden die Ehegatten für das Todesjahr getrennt veranlagt und erfolgte für das Vorjahr ebenfalls eine getrennte Veranlagung, ist ein Rücktrag nur bei der Veranlagung des Erblassers zu berücksichtigen.</p>
<p> Für den überlebenden Ehegatten sind für die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den Schluss des Todesjahres des Erblassers und die Anwendung der Mindestbesteuerung in den Folgejahren allein die auf den überlebenden Ehegatten entfallenden nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte maßgeblich. D.h. ein Verlustvortrag des Erblassers ist nicht möglich.</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.steuerausblick.de%2Fwordpress%2F%3Fp%3D1494&amp;title=Vererbbarkeit%20von%20Verlusten%20bei%20Ehegatten"><img src="http://www.steuerausblick.de/wordpress/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a> </p>]]></content:encoded>
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		<title>Steuerfreie Handyüberlassung an Arbeitnehmer</title>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 12:18:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Cornelia Barnbrook</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Firma]]></category>
		<category><![CDATA[Führungskraft]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Personal]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit 01.01.2012 ist es möglich, Ihren Arbeitnehmern steuerfrei ein Handy oder Smartphone zu überlassen und die laufenden Kosten zu übernehmen. Mit der Neuregelung sind auch folgende interessante Gestaltungen möglich: Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer zwei Handys zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer und dessen Ehefrau. Der Arbeitnehmer nutzt das Handy zu 40 % beruflich, seine Ehefrau [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 01.01.2012 ist es möglich, Ihren Arbeitnehmern steuerfrei ein Handy oder Smartphone zu überlassen und die laufenden Kosten zu übernehmen.</p>
<p>Mit der Neuregelung sind auch folgende interessante Gestaltungen möglich:</p>
<p>Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer zwei Handys zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer und dessen Ehefrau. Der Arbeitnehmer nutzt das Handy zu 40 % beruflich, seine Ehefrau ausschließlich für private Zwecke. Dem Unternehmen entstehen monatliche Kosten von 50 EUR.Die Privatnutzung ist –auch auf den Bezug auf die Ehegattin &#8211; steuer- und beitragsfrei.<span id="more-1502"></span></p>
<p>Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer ein betriebliches Handy (auch) zur privaten Nutzung. Der Arbeitnehmer meldet das Gerät auf eigenen Namen beim Telekommunikationsanbieter an. Die Firma übernimmt die monatlichen Grundgebühren.<br />
Obwohl der Arbeitnehmer Vertragspartner des Anbieters ist, bleibt die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber steuer- und beitragsfrei. Die steuerliche Beurteilung der vom Arbeitgeber getragenen Verbindungsentgelte folgt der Behandlung der Gerätestellung selbst und ist damit ebenfalls steuer- und beitragsfrei.</p>
<div>Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer ein  Handy sowie monatlich eine Telefonkarte im Wert von 20 EUR für dieses betriebliche Handy zur Verfügung. Die Steuerfreiheit kommt auch hier zur  Anwendung.</div>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.steuerausblick.de%2Fwordpress%2F%3Fp%3D1502&amp;title=Steuerfreie%20Handy%C3%BCberlassung%20an%20Arbeitnehmer"><img src="http://www.steuerausblick.de/wordpress/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a> </p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>e- Bilanz: Handlungsbedarf im Unternehmen (Teil 3)</title>
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		<pubDate>Tue, 08 May 2012 11:38:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Cornelia Barnbrook</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Firma]]></category>
		<category><![CDATA[Buchhaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit der Einführung der E-Bilanz müssen die Daten in einem einheitlichen Schema an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Die Taxonomie ist das System, nachdem die Jahresabschlussdaten gegliedert werden. Damit Sie aus Ihrem Jahresabschluss künftig eine ordnungsgemäße E-Bilanz erstellen können, ist folgende Vorgehensweise zur Umstellung zu empfehlen: 1. Überprüfen und Anpassen der Softwarevoraussetzungen Für die Übermittlung der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Einführung der E-Bilanz müssen die Daten in einem einheitlichen Schema an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Die Taxonomie ist das System, nachdem die Jahresabschlussdaten gegliedert werden. Damit Sie aus Ihrem Jahresabschluss künftig eine ordnungsgemäße E-Bilanz erstellen können, ist folgende Vorgehensweise zur Umstellung zu empfehlen:</p>
<p>1. Überprüfen und Anpassen der Softwarevoraussetzungen</p>
<p>Für die Übermittlung der E-Bilanzdaten an die Finanzverwaltung ist das XBRL-Format  vorgesehen. Falls Sie Ihre Bilanz nicht von einem Steuerberater erstellen lassen,  müssen Sie selbst prüfen, ob Ihre Software den Datenaustausch in diesem Format ermöglicht.</p>
<p>2. Anpassen des Kontenrahmens</p>
<p>Jedes einzelne Konto Ihres Kontenrahmens muss daraufhin geprüft werden, ob es mit der  vorgegebenen Taxonomie der Finanzverwaltung übereinstimmt. Die Erfahrung zeigt,  dass dies nicht der Fall sein wird, so dass Ihr individueller Kontenrahmen angepasst  und erweitert werden muss.<span id="more-1285"></span></p>
<p>3. Buchungsverhalten anpassen</p>
<p>Die Änderungen am Kontenrahmen ziehen eine Anpassung des Buchungsverhaltens und eventuell vorhandener Buchungsrichtlinien nach sich.<br />
Für manche Sachverhalte müssen künftig andere Konten verwendet werden, andere Sachverhalte müssen künftig differenzierter verbucht werden.</p>
<p>4. Anpassen von Nebenbuchhaltungen</p>
<p>Sofern über Schnittstellen Daten aus Nebenbuchhaltungen wie der Warenwirtschaft oder der  Personalabrechnung übernommen werden, müssen die in den Schnittstellen hinterlegten Konten angepasst werden.</p>
<p>5. Schulung der Mitarbeiter</p>
<p>Künftig ist mehr steuerliches Wissen bei der Erfassung der Buchhaltungsdaten erforderlich. Ihr Personal sollte rechtzeitig geschult, ggf. durch neue qualifizierte Mitarbeiter im Rechnungswesen unterstützt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Änderungen und Anpassungen in der Buchführung können je nach Größe und  Ausrichtung des Unternehmens umfangreich sein. Sie können die E-Bilanz nicht umgehen. Es macht deshalb Sinn,  bereits jetzt  mit den Umstellungen zu beginnen und bereits den Jahresabschluss 2012 testweise  an das Finanzamt zu übersenden.</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.steuerausblick.de%2Fwordpress%2F%3Fp%3D1285&amp;title=e-%20Bilanz%3A%20Handlungsbedarf%20im%20Unternehmen%20%28Teil%203%29"><img src="http://www.steuerausblick.de/wordpress/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a> </p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Das Kreditgespräch – Horror oder Heimspiel? Teil3: Das 1 x 7 der Unterlagen</title>
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		<pubDate>Tue, 08 May 2012 07:19:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Angela Hamatschek</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Firma]]></category>
		<category><![CDATA[Darlehen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Kreditinstitut]]></category>

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		<description><![CDATA[In einer dreiteiligen Serie „lotsen“ wir Sie durch die Untiefen des Bankgespräches! Teil 3: Mit dem 1 x 7 der Unterlagen zum Erfolg 1. Darf die Bank so viel von Ihnen wissen? Ja! § 18 Kreditwesengesetz regelt die Pflicht für Ihre Bank, sich umfassend und   zeitnah über die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kunden zu informieren. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>In einer dreiteiligen Serie „lotsen“ wir Sie durch die Untiefen des Bankgespräches!</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Teil 3: Mit dem 1 x 7 der Unterlagen zum Erfolg</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>1. Darf die Bank so viel von Ihnen wissen? Ja!</strong></p>
<p>§ 18 Kreditwesengesetz regelt die Pflicht für Ihre Bank, sich umfassend und   zeitnah über die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kunden zu informieren.<span id="more-1476"></span></p>
<p><strong>2. Was wird verlangt?</strong></p>
<p>Abhängig von der Situation und der Größe Ihres Unternehmens sowie Ihres Kreditvolumens braucht die Bank die im Kasten beschriebenen Unterlagen. Seien sie großzügig, die Banken lieben Papier!</p>
<p><strong>Wichtig</strong>: Erst Ihre Unterschrift mit Ort und Datum machen die Unterlagen rechtsverbindlich!</p>
<p><strong>3. Sprechen Sie „Bankisch“!</strong></p>
<p>Jede Branche hat ihre eigene Sprache. Bereiten Sie Ihre Unterlagen bankgerecht  auf, indem Sie die richtigen Begriffe verwenden (Kreditlinie und Überziehungskredit werden häufig verwechselt). Entscheidend ist auch die Präsentation der Informationen! Professionalität hier (z. B. ein Inhaltsverzeichnis, Schaubilder, Farbe) strahlt auf Ihr Unternehmen ab. Ihr Steuerberater kennt den „Jargon“ und die Sichtweise Ihrer Bank.</p>
<p><strong>4. Erst geben, dann reden!</strong></p>
<p>Geben Sie ihrem Bankberater die Chance, sich die Unterlagen <strong>vor dem Gespräch</strong> anzusehen. Das schafft die gleiche Informationsgrundlage auf beiden Seiten und hilft,  das Gespräch von beiden Seiten optimal vorzubereiten.</p>
<p><strong>5. Ihre Bank – mehr als Kreditgeber</strong></p>
<p>Banken verstehen sich heute als multifunktionale Dienstleister. Von Ihnen in   Anspruch genommene Zusatzdienstleistungen wie Versicherungen, Bausparen und  Vermögensanlagen erhöhen das Interesse Ihrer Bank an der Geschäftsbeziehung. Vergleichen Sie jedoch trotzdem mit Angeboten anderer Anbieter und verhandeln Sie die Konditionen!<strong> </strong></p>
<p><strong>6. Zwei Banken sind besser als eine</strong></p>
<p>Nicht nur für große Unternehmen gilt: Machen Sie sich den Wettbewerb zwischen den  Banken zu Nutze! Ihre Motivation liegt dabei nicht nur auf Preisvergleichen. Sie verteilen das Kreditrisiko auf mehrere Banken, haben zusätzliche Empfehler wenn es um Aufträge geht, und sind weniger anfällig für Mitarbeiterwechsel und / oder   Änderung der Geschäftspolitik Ihrer Bank.</p>
<p><strong>7. Alternativen offen halten</strong></p>
<p>Ein Wechsel der Bank ist zwar grundsätzlich möglich, aber aufwändig und in einer Krise sicher nicht zu empfehlen. Auch die „neue“ Bank unterliegt dem      Kreditwesengesetz und wird das Risiko für sich neu einschätzen.</p>
<p>Es gibt aber auch alternative Finanzierungsformen, die Sie im Auge behalten sollten  (z. B. Leasing, Factoring, private Anbieter oder gar mezzanine Finanzierungen)</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.steuerausblick.de%2Fwordpress%2F%3Fp%3D1476&amp;title=Das%20Kreditgespr%C3%A4ch%20%E2%80%93%20Horror%20oder%20Heimspiel%3F%20Teil3%3A%20Das%201%20x%207%20der%20Unterlagen"><img src="http://www.steuerausblick.de/wordpress/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a> </p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Das Kreditgespräch – Horror oder Heimspiel? Teil 2 Die 7 Bausteine der optimalen Zusammenarbeit</title>
		<link>http://www.steuerausblick.de/wordpress/?p=1473</link>
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		<pubDate>Fri, 04 May 2012 07:16:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Angela Hamatschek</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Firma]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Kreditinstitut]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensnachfolge]]></category>

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		<description><![CDATA[In einer dreiteiligen Serie „lotsen“ wir Sie durch die Untiefen des Bankgespräches! Teil 2: Die sieben Bausteine der optimalen Zusammenarbeit 1. Die Tagesordnung – Leitfaden für beide Seiten Stimmen Sie vor dem Treffen eine Tagesordnung ab. Welche Themen wollen Sie in welcher Reihenfolge besprechen? Das hilft Ihnen auch, Ihre Unterlagen für das Gespräch zur Hand [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einer dreiteiligen Serie „lotsen“ wir Sie durch die Untiefen des Bankgespräches!</p>
<p><strong>Teil 2: Die sieben Bausteine der optimalen Zusammenarbeit</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>1. Die Tagesordnung – Leitfaden für beide Seiten</strong></p>
<p>Stimmen Sie vor dem Treffen eine Tagesordnung ab. Welche Themen wollen Sie in welcher Reihenfolge besprechen? Das hilft Ihnen auch, Ihre Unterlagen für das Gespräch zur Hand und Ihre Argumente „griffbereit“ zu haben.<span id="more-1473"></span></p>
<p><strong>2. Offenheit siegt</strong></p>
<p>Stärken Sie Ihre Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Bank in Sie durch Offenheit beim Informationsaustausch. Verheimlichen Sie gerade in Krisenzeiten kritische Positionen nicht. Frühzeitige Information stärkt das Vertrauen der Bank in Sie!</p>
<p><strong>3. Bieten Sie Lösungsansätze</strong></p>
<p>Zeigen Sie Ihrer Bank, dass Sie sich – zusammen mit Ihrem Steuerberater – eigene Gedanken zur Lösung gemacht haben. Welche Maßnahmen haben Sie schon ergriffen, um z. B. die Kontoüberziehung zu vermeiden/ zu verringern?</p>
<p><strong>4. Keine Zusagen unter Zeitdruck</strong></p>
<p>Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – und tun Sie das auch nicht mit dem Bankberater. Sagen Sie immer nur das zu, was Sie auch unbedingt halten können. Ihre Zuverlässigkeit – besonders bei Terminen – ist oft entscheidend!</p>
<p><strong>5. Legen Sie Maßnahmen und Termine fest</strong></p>
<p>Lassen sie das Gespräch nicht unverbindlich enden. Legen Sie gemeinsam mit dem Bankberater fest, wer welche Maßnahmen bis zu welchem Termin erledigen soll. Wann werden Sie die vielleicht noch benötigten Unterlagen nachliefern? Wann wird Ihnen der Bankberater sagen können, ob dem Kreditantrag stattgegeben wurde?</p>
<p><strong>6. Wer schreibt bleibt</strong></p>
<p>Erstellen Sie nach dem Gespräch ein Protokoll. Wenn Sie Ihren Gesprächsleitfaden während des Gespräches vervollständigt haben, kostet das gar nicht so viel Zeit. Das Protokoll bekommt auch der Bankberater. So kann er noch einmal abgleichen, ob Sie beide mit denselben Ergebnissen aus dem Gespräch gegangen sind. Fehlinterpretationen werden vermieden.</p>
<p><strong>7. Heimvorteil</strong></p>
<p>Lassen Sie regelmäßig Bankgespräche in Ihrem Betrieb stattfinden. In angenehmer und ungestörter Atmosphäre können Sie sich und Ihr Unternehmen positiv darstellen.</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.steuerausblick.de%2Fwordpress%2F%3Fp%3D1473&amp;title=Das%20Kreditgespr%C3%A4ch%20%E2%80%93%20Horror%20oder%20Heimspiel%3F%20Teil%202%20Die%207%20Bausteine%20der%20optimalen%20Zusammenarbeit"><img src="http://www.steuerausblick.de/wordpress/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a> </p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Das Kreditgespräch – Horror oder Heimspiel?</title>
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		<pubDate>Tue, 01 May 2012 09:15:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Angela Hamatschek</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Firma]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Kreditinstitut]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>

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		<description><![CDATA[In einer dreiteiligen Serie „lotsen“ wir Sie durch die Untiefen des Bankgespräches! Teil 1: Die sieben Grundregeln 1. Die Bank als Partner! Sie sind beileibe kein Bittsteller, aber meist auch nicht der Kunde, der seiner Bank die Bedingungen der Zusammenarbeit diktieren kann. Verhandlung auf Augenhöhe heißt daher die Devise! 2. Reden ist Gold! Informieren Sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>In einer dreiteiligen Serie „lotsen“ wir Sie durch die Untiefen des Bankgespräches!</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Teil 1: Die sieben Grundregeln</strong></p>
<p><strong>1. Die Bank als Partner!</strong></p>
<p><strong> </strong>Sie sind beileibe kein Bittsteller, aber meist auch nicht der Kunde, der seiner Bank die Bedingungen der Zusammenarbeit diktieren kann. Verhandlung auf Augenhöhe heißt daher die Devise!<span id="more-1470"></span></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>2. Reden ist Gold!</strong></p>
<p>Informieren Sie Ihre Bank regelmäßig aktiv über Ihr Unternehmen. Wenn Sie einen Termin vereinbaren, sagen Sie gleich dazu, worum es geht und wie viel Zeit Ihr Bankberater einplanen soll.</p>
<p>Vergessen Sie den „Small Talk“ nicht. Der „Faktor Mensch“ zählt doch immer noch.</p>
<p><strong>3. Zeit ist Geld!</strong></p>
<p>Und das ist hier wörtlich zu nehmen: Nur wer sich Zeit nimmt, bekommt Geld! Bereiten Sie den Termin vor: Was wollen Sie von der Bank? Welche Argumente können Sie für Ihre Position vorbringen? Welche Gegenargumente könnte die Bank bringen?</p>
<p>Gehen Sie mit einer genauen „Agenda“ – also einer Tagesordnung – ins Gespräch.</p>
<p><strong>4. Perfekte Unterlagen sind die Basis!</strong></p>
<p>Die der Bank überlassenen Unterlagen sollten vollständig und verständlich sein. Und zwar nicht nur für Ihren Sachbearbeiter. Ihre Bank ist verpflichtet, die Bereiche Kundenkontakt und Kreditsachbearbeitung zu trennen. Ihren eigentlichen Sachbearbeiter bekommen Sie also gar nicht zu Gesicht (Ihr Kundenbetreuer übrigens ebenfalls nicht).</p>
<p>(Zum Umfang der notwendigen Unterlagen lesen Sie Teil 3 unserer Serie)</p>
<p><strong>5. Wissen ist Macht!</strong></p>
<p>Kennen Sie Ihr Rating, also die Risikoeinstufung aus Sicht der Bank? Sollten Sie! Diese Einstufung beeinflusst den Verhandlungsspielraum der Bank erheblich. Selbst die Kreditkonditionen hängen davon ab! Fragen Sie also nach oder beauftragen sie Ihren Steuerberater damit, Ihr Rating im Auge zu behalten.</p>
<p><strong>6. Das Team ist das Geheimnis des Erfolges!</strong></p>
<p>Führen Sie wichtige Gespräche nie allein! Nehmen Sie Ihren Steuerberater oder Ihren Unternehmensberater mit. Lassen Sie sich von Ihrem Ehegatten oder einem sachkundigen Mitarbeiter begleiten.</p>
<p>Gerade bei schwierigen oder kontroversen Gesprächen sollten Sie die Hilfe eines professionellen Beraters in Anspruch nehmen damit das Gespräch auf der Sachebene bleibt.</p>
<p>Sollte es dennoch zu Konfliktsituationen kommen vertagen Sie das Gespräch oder machen Sie zumindest eine Pause – beide Seiten haben so Zeit sich neu zu ordnen.</p>
<p><strong>7. Konditionen sind Verhandlungssache!</strong></p>
<p>Es ist beileibe keine Schande über Konditionen zu verhandeln!</p>
<p>Die Refinanzierung der Kreditinstitute ist jedoch unterschiedlich. Beachten Sie hier, dass der billigste Anbieter nicht unbedingt der preiswerteste ist. Denken Sie langfristig &#8211; die Erfahrung zeigt: Service, Kundennähe und solide Beratung sind durchaus bis zu 0,5 % Zinsdifferenz wert.</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.steuerausblick.de%2Fwordpress%2F%3Fp%3D1470&amp;title=Das%20Kreditgespr%C3%A4ch%20%E2%80%93%20Horror%20oder%20Heimspiel%3F"><img src="http://www.steuerausblick.de/wordpress/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a> </p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mitarbeitergespräche gut vorbereiten</title>
		<link>http://www.steuerausblick.de/wordpress/?p=1462</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 04:24:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ruediger Stahl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Firma]]></category>
		<category><![CDATA[Führungskraft]]></category>
		<category><![CDATA[Mitarbeiter]]></category>
		<category><![CDATA[Mitarbeitergespräch]]></category>
		<category><![CDATA[Personal]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerausblick.de/wordpress/?p=1462</guid>
		<description><![CDATA[Ein Mitarbeitergespräch sollte immer gut vorbereitet werden &#8211; von beiden Seiten! Daher sollten Vorgesetzter und Mitarbeiter unbedingt sich vorab einige Gedanken machen damit das Gespräch zielführend für alle verläuft! Hier einige Punkte zur Vorbereitung: Teil 1: Vorbereitung Inhalt 1. Um was geht es? (Thema/ Anlass) 2. Habe ich alle Informationen? 3. Welche Themen sind mir wichtig? 4. Was [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Mitarbeitergespräch sollte immer gut vorbereitet werden &#8211; von beiden Seiten! Daher sollten Vorgesetzter und Mitarbeiter unbedingt sich vorab einige Gedanken machen damit das Gespräch zielführend für alle verläuft!</p>
<p>Hier einige Punkte zur Vorbereitung:<span id="more-1462"></span></p>
<p><strong>Teil 1: Vorbereitung Inhalt</strong></p>
<p>1. Um was geht es? (Thema/ Anlass)</p>
<p>2. Habe ich alle Informationen?</p>
<p>3. Welche Themen sind mir wichtig?</p>
<p>4. Was sind meine Ziele?</p>
<p>5. Gibt es Alternativ – oder Teilziele?</p>
<p>6. Welche Argumente bringe ich?</p>
<p>7. Welche Einwände muss ich vom anderen erwarten?</p>
<p><strong>Teil 2: Vorbereitung auf den Gesprächspartner</strong></p>
<p>1. Einstellung zum Gesprächspartner? (Sympathie, Antipathie, Vorurteile&#8230;)</p>
<p>2. Wie schätzt er mich wohl ein?</p>
<p>3. Was weiß ich über den anderen? (pers. Situation, Gemeinsamkeiten &#8230;)</p>
<p>4. Welche Ziele hat er?</p>
<p>5. Welche &#8220;Taktik&#8221; wird er wohl anwenden?</p>
<p>6. Wo wird er mir zustimmen, wo wird er ablehnen?</p>
<p>7.  Was wenn das Gespräch zu emotional wird? (Abbruch/ zurück zur Sache)</p>
<p>Mit einer solchen Vorbereitung gelingt das Gespräch mit Sicherheit!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Das große 1&#215;11 des Forderungsmanagements</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Apr 2012 07:13:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Angela Hamatschek</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Firma]]></category>
		<category><![CDATA[Buchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Zahlungsverhalten der Kunden – ein Thema das wohl jedes Unternehmen beschäftigt. Eines ist klar: je früher die Kunden zahlen, desto besser für Ihre Liquidität. Und natürlich haben Sie einen echten finanziellen Vorteil, denn jeder Tag Zahlungsfrist kostet Sie bares Geld. Machen Sie doch einmal die Probe aufs Exempel und rechnen Sie aus, wie viel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Zahlungsverhalten der Kunden – ein Thema das wohl jedes Unternehmen beschäftigt.</p>
<p>Eines ist klar: je früher die Kunden zahlen, desto besser für Ihre Liquidität. Und natürlich haben Sie einen echten finanziellen Vorteil, denn jeder Tag Zahlungsfrist kostet Sie bares Geld.</p>
<p>Machen Sie doch einmal die Probe aufs Exempel und rechnen Sie aus, wie viel Zinsen Sie pro Tag sparen können. Auf dem Portal <a href="http://www.forderungsmanagement.com/einsparpotenzial" target="_blank">http://www.forderungsmanagement.com/einsparpotenzial</a> finden Sie dazu einen einfachen Rechner.</p>
<p>Doch wie bewegen Sie die Kunden dazu, pünktlich zu zahlen? Hier 11 einfache und bewährte Tipps aus der Praxis in der Reihenfolge ihrer Anwendung:<span id="more-1457"></span></p>
<p><strong>1. Stellen Sie Rechnungen zeitnah</strong><br />
Die einfachste, aber häufig missachtete Regel: Stellen Sie Ihre Rechnung am Tag der Leistungserbringung, zumindest innerhalb von 3 bis 5 Arbeitstagen. Die Zahlungsbereitschaft ist hier am höchsten, da der Kunde Ihr Werk unmittelbar vor Augen hat und den Wert der Leistung zu schätzen weiß.</p>
<p><strong>2. Geben Sie einen konkreten Zahlungstermin an</strong></p>
<p>Der Hinweis „Überweisung innerhalb zwei Wochen“ kann vom Kunden zu seinen Gunsten ausgelegt werden. Besser „Vielen Dank für Ihre Überweisung bis zum 27.4. eingehend auf unserem Konto“</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>3. Prüfen Sie die Bonität</strong></p>
<p>Um sich von vornherein vor bösen Überraschungen zu schützen, prüfen Sie die Bonität Ihres Kunden vor dem Abschluss von Lieferverträgen. Räumen Sie keinen Kredit ein, wenn der Kunde zahlungsschwach oder zahlungsunfähig ist.<br />
<strong>Tipp:</strong> Bonitätsauskünfte erhalten Sie von den Wirtschaftsauskunfteien, zum Beispiel von Creditreform oder von Schufa.</p>
<p><strong>4. Räumen Sie Zahlungsziele ein</strong><br />
Bieten Sie Ihrem Kunden Anreize, möglichst schnell zu zahlen. Größere Kreditbeträge sollten Sie absichern, zum Beispiel über Bankbürgschaften.<br />
Rechnen Sie außerdem die Kosten, die Ihnen durch den Lieferantenkredit entstehen, in den Angebotspreis mit ein.</p>
<p><strong>5. Fordern Sie Abschläge </strong><br />
Sie können Abschlagszahlungen von Ihrem Kunden fordern, wenn Sie Werksleistungen erbringen. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem Wertzuwachs, den der Kunde durch Ihre Leistung erlangt hat. Auch die Kunden schätzen das oft, da sie dadurch die eigene Liquidität besser steuern können.</p>
<p><strong>6. Überwachen Sie die Zahlungseingänge</strong><br />
Überwachen Sie Zahlungsbeträge und -termine genau. Verlangen Sie von Ihrem Kunden, dass er pünktlich zahlt. Und liefern Sie selbst auch pünktlich.</p>
<p><strong>7. Organisieren Sie Ihr Mahnwesen</strong></p>
<p>Bei gewerblichen Kunden gilt: Schuldner geraten 30 Tage nach Eingang der Rechnung in Verzug – auch ohne Mahnung. Wenn die Fälligkeit nach dem Kalender bestimmt ist, befinden sich die Kunden am Folgetag bereits im Verzug (auch, wenn das vereinbarte Zahlungsziel kürzer als 30 Tage ist). Gegenüber Privatkunden muss auf der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen werden.<br />
Trotzdem sollten Sie Ihren Kunden an das Begleichen der Rechnung erinnern. Prüfen Sie aber vor der ersten Mahnung, ob Sie Ihre Leistung wie vereinbart erbracht haben.Vermeiden Sie den Begriff „1. Mahnung“, denn das verleitet den Kunden dazu, auf die 2. Mahnung zu warten. Sie geben ihm also indirekt Zahlungsaufschub.</p>
<p><strong>8. Planen Sie die Ein- und Auszahlungen</strong><br />
Rechnen Sie damit, dass Ihre Kunden nicht pünktlich zahlen. Ermitteln Sie daher die durchschnittliche Zahlungsfrist Ihrer eigenen Forderungen – und kalkulieren Sie diese bei Ihrer Finanzplanung ein.</p>
<p><strong>9. Finanzieren Sie Forderungen</strong><br />
Schöpfen Sie Ihre Forderungsbestände nicht vollständig aus.<br />
Eher sollten Sie frühzeitig mit Ihrer Hausbank sprechen, wie Sie mögliche Außenstände finanzieren können. Sie werden nicht mehr so leicht Kredite erhalten, wenn Ihr Unternehmen einmal zahlungsunfähig war.</p>
<p><strong>10. Nehmen Sie Hilfe an </strong><br />
Nehmen Sie externe Hilfe in Anspruch, wenn Ihre Mahnungen nicht erfolgreich sind. Teilen Sie dies Ihrem Kunden in einer weiteren schriftlichen Mahnung mit.<br />
Zahlt der Kunde daraufhin noch immer nicht, beauftragen Sie ein Inkasso-Institut oder einen Anwalt mit dem Einfordern offener Beträge.</p>
<p><strong>11. Betreiben Sie Factoring</strong><br />
Beim Factoring verkauft ein Unternehmen seine Außenstände an ein anderes Unternehmen (Factor), welches die Forderungen des Vertragspartners übernimmt. Damit muss der Factor allein für das Inkasso-Verfahren sorgen.<br />
Allerdings lassen sich Factoring-Institute diese Risiken bezahlen. Daher sollten Sie Kosten und Risiken vorher gegeneinander abwägen.</p>
<p>Gern beraten Sie die delfi-net Steuerberater bei den individuellen Fragen Ihres Forderungsmanagements. Sprechen Sie uns an.</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.steuerausblick.de%2Fwordpress%2F%3Fp%3D1457&amp;title=Das%20gro%C3%9Fe%201%26%23215%3B11%20des%20Forderungsmanagements"><img src="http://www.steuerausblick.de/wordpress/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a> </p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Gründung und Nachfolge</title>
		<link>http://www.steuerausblick.de/wordpress/?p=1444</link>
		<comments>http://www.steuerausblick.de/wordpress/?p=1444#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 12 Apr 2012 10:53:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klaus Deist</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gründer]]></category>
		<category><![CDATA[Nachfolge]]></category>
		<category><![CDATA[Absicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[frühzeitige Nachfolgeplanung]]></category>
		<category><![CDATA[Nachfolgersuche]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensnachfolge]]></category>

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		<description><![CDATA[Die größten Herausforderungen müssen Unternehmer zu Beginn und am Ende Ihrer Selbständigkeit bewältigen. Bei der Gründung ist eine sorgfältige Planung der Grundstein zum Erfolg. Die Entwicklung einer Unternehmensstrategie, eine ausführliche Markt- und Standortanalyse sowie sie richtige Einschätzung der eigenen Stärken und Schwächen gehören zu einer guten Vorbereitung. Auf der Grundlage eines fundierten Businessplanes sollte dann ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die größten Herausforderungen müssen Unternehmer zu Beginn und am Ende Ihrer Selbständigkeit bewältigen.</p>
<p>Bei der Gründung ist eine sorgfältige Planung der Grundstein zum Erfolg. Die Entwicklung einer Unternehmensstrategie,<span id="more-1444"></span> eine ausführliche Markt- und Standortanalyse sowie sie richtige Einschätzung der eigenen Stärken und Schwächen gehören zu einer guten Vorbereitung. Auf der Grundlage eines fundierten Businessplanes sollte dann ein auf die Gründung zugeschnittenes Finanzierungskonzept entstehen.</p>
<p> Auch die Nachfolgeregelung verlangt nach langfristiger und umsichtiger Planung. Die Erfahrung zweigt aber, dass sich die wenigsten Unternehmer aktiv mit diesem Thema beschäftigen. Selbst an eine Notfallplanung wird selten gedacht.</p>
<p> Bei Unternehmensübergaben/-verkäufen treffen Gründung und Nachfolge aufeinander. Die entscheidenden Fragen für die Vertragsparteien sind:</p>
<p> <span style="text-decoration: underline;">Übergeber:</span></p>
<ol>
<li>Welche Entscheidungsträger müssen in meine Planung eingebunden werden?</li>
<li>Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Übergabe/Verkauf?</li>
<li>Wie viel Zeit ist für die Nachfolgeplanung notwendig?</li>
<li>Wer könnte der richtige Nachfolger sein – familienintern oder extern?</li>
<li>Welchen Einfluss hat die Unternehmensübergabe/ der Unternehmensverkauf auf die private Vermögenssituation.</li>
</ol>
<p><span style="text-decoration: underline;">Übernehmer:</span></p>
<ol>
<li>Welche Fähigkeiten muss ich als Unternehmer besitzen?</li>
<li>Was ist das passende Unternehmen und wo finde ich es?</li>
<li>Welche Berater muss ich hinzuziehen?</li>
<li>Wie finanziere ich die Unternehmensübernahme/den Unternehmenskauf?</li>
<li>Was sind meine Chancen und Risiken?</li>
</ol>
<p><span style="text-decoration: underline;">Beide Vertragsparteien:</span></p>
<ol>
<li>Welche Gestaltungsformen gibt es?</li>
<li>Wie viel ist das Unternehmen wert?</li>
<li>Welche Rechtsform ist die richtige?</li>
<li>Welche steuerlichen und rechtlichen Aspekte muss ich beachten?</li>
<li>In welchem Zeitraum soll die Übergabe/Verkauf stattfinden?</li>
</ol>
<p> Wenn sie diese Fragen vollständig beantwortet haben, sollte den Vertragsparteien  für eine erfolgreiche und abgesicherte Zukunft nichts mehr im Wege stehen.</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.steuerausblick.de%2Fwordpress%2F%3Fp%3D1444&amp;title=Gr%C3%BCndung%20und%20Nachfolge"><img src="http://www.steuerausblick.de/wordpress/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a> </p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>e- Bilanz: Auswirkungen auf die Arbeitsweise der Finanzämter (Teil 2)</title>
		<link>http://www.steuerausblick.de/wordpress/?p=1283</link>
		<comments>http://www.steuerausblick.de/wordpress/?p=1283#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 11:37:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Cornelia Barnbrook</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Firma]]></category>
		<category><![CDATA[Führungskraft]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Buchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[e-Bilanz]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit der Einführung der E-Bilanz verabschiedet sich die Finanzverwaltung vom Papierzeitalter. Die Vorteile der E-Bilanz liegen eindeutig auf Seiten der Finanzverwaltung, der es geht konkret um folgende Ziele geht: Die Steuerpflichtigen sollen durch die detaillierteren Angaben in der E-Bilanz,  mehr als bisher, zur Einhaltung der Steuergesetze bewegt werden. Durch eine maschinelle  Verarbeitung soll sich der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Einführung der E-Bilanz verabschiedet sich die Finanzverwaltung vom Papierzeitalter.<br />
Die Vorteile der E-Bilanz liegen eindeutig auf Seiten der Finanzverwaltung, der es geht konkret um folgende Ziele geht:</p>
<ol>
<li>Die Steuerpflichtigen sollen durch die detaillierteren Angaben in der E-Bilanz,  mehr als bisher, zur Einhaltung der<br />
Steuergesetze bewegt werden.</li>
<li>Durch eine maschinelle  Verarbeitung soll sich der Kontrollbedarf zur Überprüfung des Einhaltung  der Steuergesetze durch die Steuerpflichtigen reduzieren.</li>
<li>Gleichzeitig sollen die Kontrollen  effektiver werden, indem Betriebsprüfungen durch bessere risikoorientierte<br />
Planung gezielt durchgeführt werden.</li>
</ol>
<p>Mit der E-Bilanz können sehr detaillierte Unternehmensdaten maschinell verarbeitet werden, die Analyse der Unternehmensdaten ermöglicht der Finanzverwaltung auf Knopfdruck Zeitreihen und Branchenvergleiche. Des Weiteren kann aufgrund der Datenbasis eines Risikomanagementsystem auf Seiten der Finanzverwaltung eingerichtet werden. Durch die Auswertung der E-Bilanz-Daten können Abweichungen vom Durchschnitt einfacher ermittelt werden und der Gruppe „risikobehaftete Fälle“ zugeordnet werden. Diese Fälle können so automatisch aufgespürt und gezielt geprüft werden.</p>
<p>Das Risiko einer Betriebsprüfung erhöht sich durch eine nicht sachgerecht erstellte Bilanz außerordentlich.  Schon jetzt ist bekannt, dass die intensive und überdurchschnittliche Nutzung<br />
der Auffangpositionen in der Taxonomie der E-Bilanz zu einer Zuordnung als „risikobehafteter“ Fall führen wird.</p>
<p>Das Thema E-Bilanz dürfen Sie deshalb nicht unterschätzt. Wie Sie Ihr Unternehmen fit für die E-Bilanz machen erfahren Sie im letzten Teil dieser E-Bilanz Serie.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.steuerausblick.de%2Fwordpress%2F%3Fp%3D1283&amp;title=e-%20Bilanz%3A%20Auswirkungen%20auf%20die%20Arbeitsweise%20der%20Finanz%C3%A4mter%20%28Teil%202%29"><img src="http://www.steuerausblick.de/wordpress/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a> </p>]]></content:encoded>
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