Drum prüfe wer sich ewig bindet …- Was in einem Ehevertrag geregelt werden sollte

Wer denkt vor der Hochzeit schon an die Scheidung? Das ist nicht gerade romantisch. Trotzdem ist es für Paare mitunter sinnvoll , sich mit einem Ehevertrag abzusichern. Einige Punkte dürfen darin auf keinen Fall fehlen.

Lange Zeit galt ein Ehevertrag als unromantisch. Heute kommt er wieder in Mode – und kann im Fall einer Scheidung einen Teil der Streitigkeiten verhindern. Der Ehevertrag enthält Regelungen, die insbesondere bei Geldfragen den Ehepartner absichern. Wenn sich das Vermögen der Ehepartner erheblich unterscheidet, ist ohnehin zu einem Ehevertrag zu raten. „Drum prüfe wer sich ewig bindet …- Was in einem Ehevertrag geregelt werden sollte“ weiterlesen

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Sichere E-Mail-Kommunikation – nicht nur wegen der EU-DSGVO

 

Gastbeitrag

Man mag die aktuelle Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verteufeln oder lieben. Alleine der Name schreckt ab. Fakt ist, sie ist am 25.05.2016 in Kraft getreten und gilt nun nach einer zweijährigen Übergangsfrist seit dem 25.05.2018 für alle Unternehmen unmittelbar und zwingend. Nahezu alle Unternehmen nutzen die E-Mail als Medium für die Unternehmenskommunikation. Interessanterweise hat ein großer Teil dieser Unternehmen nach wie vor keine Vorkehrungen zum E-Mail-Schutz getroffen.

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Damit Sie als Unternehmer entspannt den Urlaub geniessen können

Freuen Sie sich schon auf die anstehenden Urlaubstage? Auf eine entspannte Zeit abseits von der Alltagshektik? Damit die Erholung tatsächlich gelingt, sollten Sie im Vorfeld die Weichen stellen. Wenn Sie den Fehler vermeiden zu spät mit den Urlaubsvorbereitungen zu beginnen, ersparen Sie sich  unnötigen Stress.

Ihre Weitsicht ist gefragt: Verzichten Sie darauf, Ihren Terminkalender in den letzten Tagen vor Ihrem Urlaub voll zu packen. Planen Sie Luft für Unvorhergesehenes ein und bearbeiten Sie vorrangig Sachverhalte, die Sie nicht delegieren können oder möchten. Klären Sie rechtzeitig mit Ihren Mitarbeitern, wer Sie während Ihrer Abwesenheit vertritt und wer für die unterschiedlichen Bereiche zuständig ist. Vermeiden Sie den Fehler, einseitig einen Stellvertreter zu bestimmen. Halten Sie mit Ihrem „Auserwählten“ zuvor Rücksprache, ob er bereit ist, die Vertretung zu übernehmen. Besprechen Sie die zu übernehmenden Aufgaben zeitig. Gibt es vereinbarte Sonderkonditionen oder Terminabsprachen, die Sie getroffen haben? Sorgen Sie dafür, dass ausreichend Zeit für offene Fragen bleibt. „Damit Sie als Unternehmer entspannt den Urlaub geniessen können“ weiterlesen

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