Was Sie schon immer über Ihre Steuererklärung wissen wollten

Die 7 häufigsten Irrtümer der Einkommensteuer – Teil 7 von 7

Irrtum Nr. 7: Jede Handwerkerrechnung für mein privates Haus oder meine Wohnung ist absetzbar

Richtig ist – Überraschung: Es kommt darauf an. Aus den sogenannten „Haushaltsnahen Dienstleistungen“ sind zum einen nur die Lohnkosten absetzbar – und diese auch nur in Höhe von maximal 20 % des Gesamtbetrags. Dieser Lohnanteil muss von Ihrem Handwerker auf der Rechnung extra ausgewiesen werden! Anerkannt werden nur Rechnungen, die Sie überwiesen haben – Barzahlung reicht nicht.

Insgesamt können Sie maximal 6.000 € im Jahr ansetzen, was einer Steuerminderung von 1.200 € entspricht.

Unser Tipp: Wenn Sie größere Maßnahmen planen, sollten Sie die Aufwendungen wenn möglich auf mehrere Jahre verteilen.

Das waren die 7 häufigsten Irrtümer. Wenn Sie bei der einen oder anderen Frage unsicher sind, sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen gern.

 

 

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