Was Sie schon immer über Ihre Steuererklärung wissen wollten

Die 7 häufigsten Irrtümer der Einkommensteuer – Teil 4 von 7

Irrtum Nr. 4: Ausländische Einkünfte sind immer steuerfrei

Richtig ist das Gegenteil: Grundsätzlich gilt das „Welteinkommensprinzip“ – alles, was Sie irgendwo auf der Welt verdienen, ist zunächst mal steuerpflichtig. Ohne zusätzliche Regelungen käme es dabei sogar zur doppelten Besteuerung, denn die anderen Länder wollen ja auch ihre Steuern. Deutschland hat daher mit vielen Ländern sog. „Doppelbesteuerungsabkommen“, die das weitgehend verhindern. In vielen Fällen gilt das „Anrechnungsverfahren“: Sie versteuern die ausländischen Einkünfte in Deutschland voll, die von Ihnen im Ausland gezahlte Steuer wird angerechnet. Also egal ob ein Job im Ausland oder die Finca auf Mallorca: Wir als Ihr Steuerberater müssen das wissen, damit wir Sie an dieser Stelle gut beraten können.

Irrtum Nr. 5 erfahren Sie am 23.10.2018

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