Was Sie schon immer über Ihre Steuererklärung wissen wollten

Die 7 häufigsten Irrtümer der Einkommensteuer – 2 von 7

Irrtum Nr. 2: Nach einer Schätzung des Finanzamts brauche ich keine Steuererklärung mehr abzugeben

Richtig ist: Die Schätzung nimmt das Finanzamt vor, wenn die Steuererklärung nicht bis zum 31. Dezember eingereicht wurde (siehe Irrtum 1). Meist führt diese Schätzung zu einer höheren Steuer als die richtige Steuererklärung. Gerade in einem solchen Fall lohnt sich also die Abgabe. Außerdem kann das Finanzamt trotz Schätzung noch „Zwangsmaßnahmen“ ergreifen – das wird dann teuer. Der Schätzungsbescheid steht in vielen Fällen „unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“. Durch die Abgabe der richtigen Steuererklärung kommt also alles wieder ins Lot. Fehlt der Vorbehaltsvermerk auf dem Bescheid, wird das sehr viel schwieriger – eine Abgabe der richtigen Steuererklärung innerhalb von vier Woche ist dann die einzige Rettung.

Irrtum Nr. 3 erfahren Sie am 16.10.2018

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